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allgemeine lieferungs- und verkaufsbedingungen der a.h.s. accessory.home.system. gmbh für verträge mit kunden, die nicht verbraucher i.s.d. § 13 bgb sind.

§ 1. allgemeines
für die gesamte geschäftsbeziehung, also auch für künftige geschäfte, gelten ausschließlich diese lieferungs- und zahlungsbedingungen der a.h.s. accessory.home.system. gmbh. entgegenstehende bedingungen, insbesondere einkaufsbedingungen des käufers, werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer geltung wird durch die a.h.s. accessory.home.system. gmbh ausdrücklich zugestimmt.

§ 2. vertragsinhalt
a) angebote der a.h.s. accessory.home.system. gmbh in prospekten, anzeigen, katalogen und ähnlichen publikationen sind für die a.h.s. accessory.home.system. gmbh stets freibleibend und unverbindlich.
b) angebote an vertragspartner erfolgen stets schriftlich, sonst haben diese keinerlei gültigkeit.
c) die a.h.s. accessory.home.system. gmbh ist 30 kalendertage an ihr schriftliches angebot gebunden.
d) maßgebend für den auftragsumfang ist der inhalt der schriftlichen auftragsbestätigung der a.h.s. accessory.home.system. gmbh. nebenabreden, änderungen und ergänzungen sind nur dann gültig, wenn die a.h.s. accessory.home.system. gmbh diese schriftlich bestätigt.

§ 3. mehrwertsteuer und nebenkosten
a) die in angeboten, auftragsbestätigungen oder rechnungen aufgeführten preise schließen die gesetzliche mehrwertsteuer nicht ein.
b) verpackung, fracht, zölle und sonstige nebenkosten werden zusätzlich berechnet.

§ 4. liefertermine und lieferfristen
a) angegebene lieferzeiten sind nur ungefähre. feste lieferfristen oder liefertermine müssen schriftlich vereinbart und bestätigt werden, sonst haben diese keine gültigkeit. lieferfristen beginnen mit vertragsabschluss.
b) werden nach vertragsabschluss vertragsänderungen schriftlich vereinbart, sind erforderlichenfalls auch die liefertermine und lieferfristen neu schriftlich zu vereinbaren.
c) bei verstreichung der liefertermine bzw. überschreitung der lieferfristen ist der käufer verpflichtet, die a.h.s. accessory.home.system. gmbh schriftlich aufzufordern, unter setzung einer frist von 14 tagen zu liefern. erst mit dieser mahnung gerät die a.h.s. accessory.home.system. gmbh in verzug. der käufer kann außer der lieferung nur ersatz des verzugsschadens verlangen, sofern der a.h.s. accessory.home.system. gmbh grobe fahrlässigkeit oder vorsatz zur last fällt.
d) funktions- oder formänderungen, abweichungen im farbton, sowie änderung des lieferumfangs bleiben während der lieferzeit vorbehalten, sofern der kaufgegenstand nicht erheblich geändert wird und die änderungen für den käufer zumutbar sind.
e) hängt die herstellung der gekauften ware von einer mitwirkung des käufers ab, insbesondere von der bekanntgabe von maßen, der übergabe von mustern oder plänen, so beginnt die in der bestellung genannte lieferfrist erst zu laufen, wenn diese handlung erfolgt ist.
f) hängt die herstellung der gekauften ware von einer vorauszahlung oder anzahlung des käufers ab, so beginnt die in der bestellung genannte lieferfrist erst zu laufen, wenn diese vereinbarte zahlung auf einem konto der a.h.s. accessory.home.system. gmbh eingegangen ist.
g) höhere gewalt, aufruhr, streik, aussperrungen und unverschuldete erhebliche betriebsstörungen, auch auf seiten der lieferanten der a.h.s. accessory.home.system. gmbh, können die liefertermine und fristen um die dauer der durch diese ereignisse bedingten leistungsstörungen verändern. die haftung der a.h.s. accessory.home.system. gmbh wird in diesen fällen auf ersatz des verzugsschadens der höhe nach auf den vorhersehbaren schaden beschränkt.

§ 5. gefahrenübergang
a) für die von der a.h.s. accessory.home.system. gmbh erfolgten lieferungen ist die verladestelle erfüllungsort. bei anlieferung trägt der käufer die gefahr.
b) die lieferung erfolgt an die vereinbarte stelle, sofern der käufer änderungen anweist, trägt dieser die dadurch entstandenen kosten.
c) wenn der versand auf wunsch des käufers verzögert wird, geht die gefahr mit der meldung der versandbereitschaft der a.h.s. accessory.home.system. gmbh auf den käufer über.
d) auf verlangen des käufers wird die lieferung auf seinen namen und seine rechnung versichert.
e) die anlieferung setzt eine mit einem lkw befahrbare zufahrtsstraße voraus.
f) das abladen der lieferfahrzeuge hat unverzüglich fachgerecht durch den käufer zu erfolgen. wartezeiten werden von der a.h.s. accessory.home.system. gmbh berechnet.

§ 6. eigentumsvorbehalt
a) die ware bleibt bis zur vollständigen kaufpreiszahlung eigentum des verkäufers.
b) sofern der käufer kaufmann im sinne des handelsgesetzbuches ist, bleibt die ware bis zur vollständigen erfüllung aller, auch zukünftig entstehender verbindlichkeiten aus diesem vertragsverhältnis eigentum des verkäufers. der käufer hat jedoch einen vertragsimmanenten freigabeanspruch gegenüber dem verkäufer für den fall des eintretens einer nachträglichen übersicherung.
c) der käufer hat die unter eigentumsvorbehalt stehende ware pfleglich zu behandeln.
d) jeder standortwechsel sowie eingriffe dritter, insbesondere pfändungen, sind dem verkäufer unverzüglich mitzuteilen.

§ 7. gewährleistung und haftung
a) angaben der a.h.s. accessory.home.system. gmbh über lieferumfang, aussehen, leistung, farbe, maß und gewicht sind vertragsinhalt.
b) sie sind als annähernd zu betrachten.
c) damit ist keine zusicherung der eigenschaft erfolgt.
d) abweichungen in struktur und farbe gegenüber mustern, ausstellungsstücken oder beschreibungen bleiben vorbehalten, soweit diese in der natur der verwendeten materialien liegen und handelsüblich sind.

§ 8. nachbesserungsrecht
a) der käufer ist im kaufmännischen geschäftsverkehr zur einhaltung der gesetzlichen untersuchungs- und rügeobliegenheiten verpflichtet. ist die gelieferte ware mangelhaft, steht der a.h.s. accessory.home.system. gmbh das recht zu, eine neue ware zu liefern bzw. nachzubessern. der a.h.s. accessory.home.system. gmbh steht das recht zu, mindestens zwei ersatzlieferungen vorzunehmen bzw. zwei nachbesserungsversuche durchzuführen.
b) bei fehlschlagen der ersatzlieferung oder nachbesserung ist der käufer berechtigt, eine herabsetzung des kaufpreises oder eine rückgängigmachung des vertrages zu verlangen.
c) sofort erkennbare mängel sind der a.h.s. accessory.home.system. gmbh unverzüglich, spätestens vor einbau des liefergegenstandes, spätestens jedoch innerhalb von zwei wochen nach lieferung schriftlich mitzuteilen.
d) die reklamierten liefergegenstände sind in dem zustand, in dem sie sich zum zeitpunkt des angeblichen mangels befinden, zur besichtigung durch die a.h.s. accessory.home.system. gmbh bereit zu halten. ein verstoß gegen die vorstehenden bestimmungen schließt gewährleistungsansprüche gegen die a.h.s. accessory.home.system. gmbh aus.
e) etwaige bruch- oder sonstige schäden sind sofort bei übernahme der ware in gegenwart des überbringers festzustellen und auf der empfangsbescheinigung zu vermerken. eventuelle spätere beanstandungen werden von der a.h.s. accessory.home.system. gmbh nicht akzeptiert.

§ 9. warenrückgaben
beschaffungsware kann grundsätzlich nicht zurückgenommen werden. lagerware kann nur unter berücksichtigung der entstandenen kosten, mindestens jedoch 35% des warenbruttowertes, zurückgenommen werden. voraussetzung ist der einwandfreie zustand von ware und originalverpackung.

§ 10. gerichtsstand
für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen ansprüche aus der geschäftsverbindung ist gerichtsstand der sitz der a.h.s. accessory.home.system. gmbh.

stand: sept. 2019
a.h.s. accessory.home.system. gmbh
im tückwinkel 33
58636 iserlohn

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